Diedenberger Heimatgeschichtsverein

Nr. 34

Beiträge zur Entwicklungsgeschichte der Kraftfahrzeug-Kennzeichnung im Rhein-Main-Raum
- III. Nachkriegsentwicklung, Neuordnung des Kraftfahrzeug-Zulassungswesens in Preußen (1920 - 1930) -

von Claus Schuster

Trotz Inflation und Wirtschaftskrise nimmt die (Wieder-)Motorisierung in Nachkriegsdeutschland einen unerwarteten Aufschwung. Das unübersichtlich gewordene Kennzeichnungs- und Kennzeichenvergabe-System in Preußen wird endlich modernisiert, obgleich etwas zu früh für die zweckmäßige Koordination mit der ins Haus stehenden preußischen Kreisreform. Waldeck kommt zu Preußen. Der Main-Taunus-Kreis wird eingerichtet. In das beschriebene Jahrzehnt fallen für das Kraftfahrzeugwesen bedeutende verwaltungstechnische und fiskalische Neuerungen, die in drei Verordnungen und zwei Steuergesetzen ihren Niederschlag finden. Mitte 1930 sind die nach dem Kriege von den Alliierten besetzten Gebiete vollständig geräumt. Ein 2. Internationales Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr ist in Vorbereitung.

Der durch Abbildungen ergänzte Text behandelt die Auswirkungen der Inflation auch auf den Kraftfahrzeugbetrieb, die Abänderung des Kleinkraftrad-Begriffes, die Modernisierung des Kraftfahrzeug-Steuergesetzes und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Zulassungsreform in Preußen. Reichswehr und Reichspost erhalten eigene Kennzeichen. Der Anlageteil enthält Angaben zur Hafraba-Streckenführung, zum Omnibus-Linienverkehr und zu Kennzeichenabmessungen, Skizzen der besetzten Gebiete und des neuen Main-Taunus-Kreises, Neunumerierungslisten 1927/28 für Hessen-Nassau, statistische Angaben sowie die Liste der teilnehmenden Staaten am neuen Internationalen Abkommen. Es folgen Quellennachweise und Angaben zu verwendeter Literatur.

Siehe auch Teile I, II und IV (Heimatgeschichtliche Manuskripte Nr. 22, Nr. 26 und Nr. 46). Teile V bis VII in Vorbereitung.