Diedenberger Heimatgeschichtsverein

Nr. 26

Beiträge zur Entwicklungsgeschichte der Kraftfahrzeug-Kennzeichnung im Rhein-Main-Raum
- II. Kraftfahrzeuggesetz und ergänzende Verordnungen bis zur Nachkriegszeit (1909 - 1920) -

von Claus Schuster

Die mit den "Grundzügen" des Bundesrates eingeführten einheitlichen Regelungen bewähren sich im großen und ganzen. Damit fließen in die Ausführungsbestimmungen zum Kraftfahrzeuggesetz von 1909 zwar die inzwischen gewonnenen Erfahrungen ein, Änderungen speziell im Kennzeichnungswesen ergeben sich bis auf Neueinführung sog. Probefahrt-Kennzeichen jedoch nicht. Das 1. Internationale Kraftfahrzeugverkehrsabkommen (1909/10) zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs gibt u. a. die allgemeine Aufstellung erster Verkehrsschilder vor. Der Weltkrieg 1914/18 unterbricht die zivile automobile Weiterentwicklung, eine besondere Situation entsteht nach Kriegsende in den besetzten und in den entmilitarisierten Teilen unseres Betrachtungsgebietes.

Der durch Abbildungen ergänzte Text behandelt die im internationalen Vergleich zunächst zögernd einsetzende Entwicklung des deutschen Kraftfahrzeugverkehrs und ihre kriegsbedingte Unterbrechung, die Sonderkennzeichnung der Militärfahrzeuge, fortbestehende Verkehrsbeschränkungen nach dem Kriege und das alliierte Kraftfahrzeugwesen in den besetzten Gebieten. Der Anlageteil enthält aktualisierte Kennzeichenpläne, Angaben zu Kennzeichenabmessungen, Formularmuster, Fahrzeug-Statistiken, Skizzen des besetzten Gebietes und des Hilfskreises Königstein sowie die Länderliste zum Internationalen Abkommen. Quellennachweise und Literaturangaben schließen sich an.

Siehe auch Teile I, III und IV (Heimatgeschichtliche Manuskripte Nr.22, Nr.34 und Nr. 46). Teile V bis VII in Vorbereitung.